elternlobby.ch - Gründung und Ziel

Der Verein elternlobby.ch wurde 2002 gegründet. Die Gründungsmitglieder waren Eltern aus der ganzen Schweiz, die sich für die freie Schulwahl innerhalb aller Schulen ohne finanzielle Einschränkung einsetzen wollten. Mehrere Mitglieder setzten sich schon seit Jahrzehnten beim effe (European Forum for Freedom in Education) oder privat für mehr Bildungsvielfalt, Unterrichtsfreiheit und freie Bildungswahl ein. 2007 fusionierten das effe Schweiz und die elternlobby.ch. Der Verein ist gemeinnützig und alle Elternlobbyisten arbeiten ehrenamtlich.

  

In der Schweiz wird das Recht auf freie Schulwahl immer noch durch zwei strukturelle Hürden eingeschränkt. Erstens bei den staatlichen Schulen: Die Kinder werden von den Behörden zwangsweise strikt nach dem Territorialprinzip eingewiesen. Zweitens unterstützen nur ganz wenige Kantone mit einem minimalen Beitrag den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft.

 

Ziel des Vereins ist es, Eltern aus allen sozialen Schichten die freie Schulwahl innerhalb aller Staatschulen und aller Schulen in freier Trägerschaft zu ermöglichen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und offen zugänglich für alle Kinder sein wollen. Schulwahl nur für Reiche ist sozial ungerecht und führt immer mehr zu einem Zweiklassensystem im Bildungswesen. Die Schweiz hat trotz dem teuersten Bildungswesen der Welt die kleinste Chancengerechtigkeit von allen Industrieländern der OECD.

   


elternlobby.ch - politisch aktiv

Bund 2003: Gesamtschweizerische Petition abgelehnt.

Unsere Gesamtschweizerische Petition „für eine echte freie Schulwahl“ haben wir mit 40'000 Unterschriften dem Eidgenössischen Parlament in Bern überreicht. Das Medienecho war in der ganzen Schweiz in allen vier Landessprachen enorm. Die Übergabe wurde in der Hauptausgabe der Tagesschau im Schweizer Fernsehen übertragen. Die Petition wurde zwar vom Parlament mit der Begründung abgelehnt, dass Bildung Kantonshoheit sei.

Positiv: Unser erstes Ziel war erreicht: Das Tabuthema „Freie Schulwahl“ wurde und ist immer noch national ein Thema.

 

Baselland 2008: Volks-Initiative „Bildungsvielfalt für alle“ abgelehnt, Gegenvorschlag für Erhöhung der Schulgeldbeitrage angenommen.

Positiv: Die Volks-Initiative „Bildungsvielfalt für alle“ wurde vom Volk abgelehnt, der Gegenvorschlag des Parlaments jedoch für eine Erhöhung der Schulgeldbeiträge angenommen. Zwei Tage später hat das Parlament die Staatsschulwahl auf der Primarschule erleichtert. Ab 2014 wird die freie Gymnasialwahl an den Staatsschulen innerhalb von 4 Kantonen (BL, BS, AG, SO) eingeführt.

  

Parlamentarische Motion Bern 2009: Staatliche Subventionen angenommen.

Das Parlament bewilligt Schulgeldbeiträge von jährlich 2'000.- pro Kind an Schulen in freier Trägerschaft, die über 100 Lernende unterrichten und über 20 Jahre alt sind.

 

Waadt 2010: Petition „Libre choix de l’école pour tous“ vom Parlament abgelehnt.

 

Thurgau 2010: Volksinitiative „Freie Schulwahl für alle“ abgelehnt.

Positiv: Kurze Zeit später entscheidet sich das Parlament für eine Lockerung der Schuleinweisung.

 

Basel 2010: Parlamentarische Motion für Freizügigkeit innerhalb der ganzen Staatschulen mit 2/3 abgelehnt.

Seit 1996 existiert die Staatsschulwahl auf der Mittelstufe mit Angabe von drei favorisierten Schulhäusern.

  

St. Gallen 2011: Volksinitiative „Freie Schulwahl auf der Oberstufe“ abgelehnt.

Positiv: Aus Piraten werden Pioniere: Die Bürger der Gemeinde Häggenschwil verhindern die Schliessung ihrer Oberstufenschule durch den Kanton, indem sie in privater Trägerschaft weitergeführt und öffentlich finanziert wird. Dies entspricht einer Anregung der elternlobby.

 

Zürich 2012: Volksinitiative „Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse“ abgelehnt.

 

Genf 2012: Parlamentarische Motion für Subventionen angenommen.

Die Parlamentarische Motion von Grossrat Pierre Weiss, partie radical, für einkommensabhängige Schulgeldbeiträge von jährlich 12'000.- bis 16'000.- Franken für nachobligatorische Privatschulen wurde einstimmig angenommen.

 

Bund Juni 2013: Parlamentarische Interpellation zur Ratifizierung des 1. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention abgelehnt.

Darin enthalten ist der Art. 2 mit dem Recht der Eltern, die Bildung ihrer Kinder zu bestimmen.

  

Fribourg September 2013: Drei Volks-Motionen eingereicht.

1. Motion „Freie Staatsschulwahl“, 2. Beiträge von 5'000.- an Schulen in freier Trägerschaft, 3. Freie Schulwahl für alle Schulen. Mit diesen drei verschiedenen Motionen erhoffen wir uns intensive Diskussionen im Kantonsparlament.

  

Fazit: Mit unseren politischen Aktionen konnten wir viel Aufklärungsarbeit mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Gesprächen mit Parteien und Politikern machen. Das andauernde Interesse der Medien hilft uns sehr dabei. Wie das Beispiel Genf zeigt, haben aber parlamentarische Motionen mit Teilschritten zur freien Bildungswahl im Moment die grösseren Chancen durchzukommen, als Volks-Initiativen mit der vollen freien Schulwahl. Deshalb werden wir in Zukunft versuchen, Politiker und Parteien zu motivieren, selber eine Parlamentarische Motion zu lancieren.

   


elternlobby.ch - Elternberatungsstelle

Unsere staatlich unabhängige Elternberatungsstelle unterstützt Eltern bei Gesprächen mit Schulleitungen und Behörden, wenn es darum geht, für das Kind eine passende Schule zu finden. Dadurch konnte schon mancher Familie aus einer Pattsituation geholfen werden.

 

Dank der Zusammenarbeit mit dem effe und anderen internationalen Organisationen erhalten wir viel Wissen zu Themen der Bildungsvielfalt und Bildungsfreiheit in der ganzen Welt.

 

Käufliche Bildung muss der Vergangenheit angehören und dafür setzt sich die elternlobby.ch weiterhin ein.

 

Demokratische Möglichkeiten der Zivilbevölkerung für Gesetzesänderungen in der Schweiz: Petitionen, Motionen, Lobbyarbeit, Volksinitiativen, Referendum

 

In der Schweiz hat jeder einzelne Bürger die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen auf die Gesetzgebung. Die Petition ist eine Bittschrift, über die ein schweizerisches, ein kantonales oder ein kommunales Parlament diskutiert und abstimmt, egal wie viele Schweizer Einwohner die Petition unterschrieben haben. Eine kantonale Volks-Motion besteht aus einem bindenden Gesetzestext, über den das kantonale Parlament abstimmt. Sie muss von einer bestimmten Anzahl Schweizer Stimmbürgern unterschrieben sein. Volksmotionen sind nur in den Kantonen Fribourg (300 Unterschriften), Solothurn und Schaffhausen (je 100 Unterschriften) möglich. Die schweizerischen oder kantonalen Volks-Initiativen beinhalten einen neuen Verfassung- oder Gesetzestext, den eine bestimmte Anzahl von Schweizer Stimmbürgern unterschreiben muss. Das Parlament gibt eine JA- oder eine NEIN Parole heraus oder erarbeitet einen Gegenvorschlag mit einer abgeschwächten Variante zur Abstimmung. Erarbeitet das Parlament selber ein neues Gesetz, können Parteien oder das Volk ein Referendum ergreifen, wonach es zur Volksabstimmung kommt.

   


elternlobby schweiz

Elternlobby.ch

 

Pia Amacher

info@elternlobby.ch