Freiheit und Bildung als Grundrechte

Einen geschützten inneren Freiraum für Kinder zu schaffen bedarf äußerer Freiheiten 

 

Freiheit und Bildung sind unveräußerliche Grundrechte, und beide bedingen sich gegenseitig. Das Europäische Forum für Freiheit im Bildungswesen (effe) setzt sich für Freiheit in der Bildung ein.

  

effe steht für freiheitliche Gestaltung von Bildung in Europa, Bildungsgerechtigkeit, Vielfalt im Bildungswesen und die Vernetzung und den Austausch aller beteiligten Akteure.

 

Die Mitglieder des effe setzen sich dafür ein, dass die Menschenwürde jedes Kindes geschützt und die Entwicklung seiner Individualität gefördert werden, die Grundrechte Basis aller Bildung und Erziehung sind und dass Kinder und Jugendliche befähigt werden, in Verantwortung für sich und andere in der Gesellschaft tätig zu werden.

Jedes Kind hat ein unverletzliches Recht auf Entwicklung und Entfaltung. Dieses Recht gründet sich auf die menschenrechtliche Tatsache, dass "der Mensch zentrales Subjekt der Entwicklung" überhaupt ist.

 

(United Nations Declaration of 4.12.1986)

Freiheit beinhaltet immer auch Verantwortung

Der Bildungsprozess soll in diesem Sinne dadurch bestimmt sein, dass er dem Kind in seinem konkreten sozialen und kulturellen Umkreis zur Verwirklichung dieses Rechts auf Entwicklung und Entfaltung verhilft. Das Bildungswesen kann diesen Anspruch jedoch nur einlösen, wenn es selbst aus dem Geist der Freiheit und Verantwortung gestaltet ist. Oder: Der geschützte Raum dieser inneren Freiheit bedarf der äußeren Freiheiten, die als Rahmenbedingung formal zu gewährleisten sind.

 

Freiheit im Bildungswesen lässt sich nicht verordnen. Über Freiheit kann man aufklären. Am überzeugendsten aber sind Erfahrungen von Freiheit.

 

Freiheit beinhaltet immer auch Verantwortung; individuelle Freiheit und Verantwortung für die Gemeinschaft fallen zusammen.

Unsere Forderungen an die Europäische Bildungspolitik

Bildung und Freiheit bedingen sich gegenseitig. Sie sind unverbrüchliche Menschenrechte. Das Europäische Forum für Freiheit im Bildungswesen fordert daher für ein demokratisches, freiheitliches und vielfältiges Bildungswesen in Europa:

 

1. Freiheit in der Bildung

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt Bildungsräume voraus, die Schüler/innen und Lehrer/innen Freiheit gewähren. Im Sinne einer modernen Bürgergesellschaft setzt sie zudem eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten (Schüler/Lehrer/Eltern) voraus.

 

2. Recht auf Bildung

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht und endet nicht am Zaun von Flüchtlingslagern, an Stadtteil- oder Ländergrenzen. Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Rechts ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in Europa.

 

3. Vielfalt in der Bildung

Vielfalt in der Einheit ist das Motto der Europäischen Union. Im Bildungsleben bedeutet das: Vielfalt wird gewährleistet durch die Autonomie aller Schulen in der Gestaltung ihres jeweiligen pädagogischen Profils und in der personellen, organisatorischen und finanziellen Umsetzung dieses Profils. Das garantiert El-tern zudem eine freie Schulwahl entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und pädagogischen Überzeugungen.

 

4. Chancengleichheit

Chancengleichheit entsteht durch Chancenvielfalt: Kindern muss der Zugang zu allen Schulformen und Schularten freistehen, unabhängig von Herkunft, wirtschaftlicher und sozialer Situation.

 

5. Inklusion

Inklusion heißt, jedes einzelne Kind nach dessen individuellen Bedürfnissen zu fördern. Inklusion geht allgemeinen Lehrplänen vor, wenn es der Einzelfall erfordert. Eine gemeinsame Erziehung und Bildung, in der die individuelle und ganzheitliche Entwicklung gewährleistet wird, erfordert ausreichende Mittel. Kinder mit und ohne Beeinträchtigung werden so zu Bildungsgewinnern.

 

6. Pädagogische Qualität

In Europa liegt die Verantwortung für das Bildungswesen bei der gesamten Gesellschaft. Eine beziehungsorientierte und verantwortungsbewusste Begleitung von Kindern und Jugendlichen auf ihrem je individuellen Bildungs- und Lebensweg ist notwendig, um pädagogische Qualität zu gewährleisten.

 

7. Gleichbehandlung von Schulen

Aus dem Recht auf Bildung gemäß Artikel 14 Abs. 1 Charta der Grundrechte und aus der Freiheit zur Gründung von Schulen in freier Trägerschaft gemäß Artikel 14 Abs. 3 Charta der Grundrechte leitet sich ab, dass staatlichen und freien Schulträgern die gleichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten sind.

  

8. Lehrerbildung = Persönlichkeitsbildung

Die Persönlichkeit der Lehrkräfte ist von entscheidender Bedeutung für den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern. Lehrerbildung muss daher in erster Linie Persönlichkeitsbildung sein. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung ist eine stärkere Praxisorientierung notwendig.

  

9. Bildungsübergänge

Übergänge zwischen Schule und Studium sowie zwischen Schule und Beruf erfordern Offenheit und Kenntnis der jeweiligen individuellen Bildungssituatio-nen. Bildungschancen dürfen nicht mit Ende der Schul- oder Ausbildungszeit auslaufen. Den Impulsen der nächsten Generation muss Gestaltungsspielraum ermöglicht werden.

  

10. Schule als Lern- und Lebensort

Bildungseinrichtungen sind inklusive Lern- und Lebensorte. Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben das gleiche Recht auf Selbstbestimmung und Schutz.

Die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler sind gleichwertig zu achten.

 

  

Im Sinne der vorstehenden Forderungen ist es Aufgabe der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten, Bildung und Freiheit zu achten und zu schützen.