Forderungen an die Bildungspolitik

 

Bildung und Freiheit bedingen sich gegenseitig. Sie sind unverbrüchliche Menschenrechte. Das Europäische Forum für Freiheit im Bildungswesen fordert daher für ein demokratisches, freiheitliches und vielfältiges Bildungswesen in Europa:

 

1. Freiheit in der Bildung

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt Bildungsräume voraus, die Schüler/innen und Lehrer/innen Freiheit gewähren. Im Sinne einer modernen Bürgergesellschaft setzt sie zudem eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten (Schüler/Lehrer/Eltern) voraus.

 

2. Recht auf Bildung

Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht und endet nicht am Zaun von Flüchtlingslagern, an Stadtteil- oder Ländergrenzen. Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Rechts ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in Europa.

 

3. Vielfalt in der Bildung

Vielfalt in der Einheit ist das Motto der Europäischen Union. Im Bildungsleben bedeutet das: Vielfalt wird gewährleistet durch die Autonomie aller Schulen in der Gestaltung ihres jeweiligen pädagogischen Profils und in der personellen, organisatorischen und finanziellen Umsetzung dieses Profils. Das garantiert El-tern zudem eine freie Schulwahl entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und pädagogischen Überzeugungen.

 

4. Chancengleichheit

Chancengleichheit entsteht durch Chancenvielfalt: Kindern muss der Zugang zu allen Schulformen und Schularten freistehen, unabhängig von Herkunft, wirtschaftlicher und sozialer Situation.

 

5. Inklusion

Inklusion heißt, jedes einzelne Kind nach dessen individuellen Bedürfnissen zu fördern. Inklusion geht allgemeinen Lehrplänen vor, wenn es der Einzelfall erfordert. Eine gemeinsame Erziehung und Bildung, in der die individuelle und ganzheitliche Entwicklung gewährleistet wird, erfordert ausreichende Mittel. Kinder mit und ohne Beeinträchtigung werden so zu Bildungsgewinnern.

 

6. Pädagogische Qualität

In Europa liegt die Verantwortung für das Bildungswesen bei der gesamten Gesellschaft. Eine beziehungsorientierte und verantwortungsbewusste Begleitung von Kindern und Jugendlichen auf ihrem je individuellen Bildungs- und Lebensweg ist notwendig, um pädagogische Qualität zu gewährleisten.

 

7. Gleichbehandlung von Schulen

Aus dem Recht auf Bildung gemäß Artikel 14 Abs. 1 Charta der Grundrechte und aus der Freiheit zur Gründung von Schulen in freier Trägerschaft gemäß Artikel 14 Abs. 3 Charta der Grundrechte leitet sich ab, dass staatlichen und freien Schulträgern die gleichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten sind.

  

8. Lehrerbildung = Persönlichkeitsbildung

Die Persönlichkeit der Lehrkräfte ist von entscheidender Bedeutung für den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern. Lehrerbildung muss daher in erster Linie Persönlichkeitsbildung sein. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung ist eine stärkere Praxisorientierung notwendig.

  

9. Bildungsübergänge

Übergänge zwischen Schule und Studium sowie zwischen Schule und Beruf erfordern Offenheit und Kenntnis der jeweiligen individuellen Bildungssituatio-nen. Bildungschancen dürfen nicht mit Ende der Schul- oder Ausbildungszeit auslaufen. Den Impulsen der nächsten Generation muss Gestaltungsspielraum ermöglicht werden.

  

10. Schule als Lern- und Lebensort

Bildungseinrichtungen sind inklusive Lern- und Lebensorte. Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben das gleiche Recht auf Selbstbestimmung und Schutz.

Die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler sind gleichwertig zu achten.

 

  

Im Sinne der vorstehenden Forderungen ist es Aufgabe der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten, Bildung und Freiheit zu achten und zu schützen.